In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es keine landesweit einheitlichen Richtzahlen für den Stellplatzbedarf. Stattdessen legen die einzelnen Städte und Gemeinden ihre eigenen Stellplatzsatzungen fest, die die erforderliche Anzahl an Stellplätzen für verschiedene Nutzungsarten regeln. Diese Satzungen orientieren sich jedoch häufig an vergleichbaren Standards und können daher ähnliche Richtzahlen aufweisen. Hier sind einige typische Richtzahlen, die häufig in kommunalen Stellplatzsatzungen zu finden sind:

Wohnen

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: 1-2 Stellplätze pro Wohneinheit
  • Mehrfamilienhäuser: 1 Stellplatz pro Wohneinheit, ggf. zusätzliche Stellplätze für Besucher

Büro- und Verwaltungsgebäude

  • Bürogebäude: 1 Stellplatz pro 50-100 m² Bruttogrundfläche (BGF) oder 1 Stellplatz pro 1-2 Beschäftigte

Einzelhandel

  • Lebensmittelmärkte: 1 Stellplatz pro 20-30 m² Verkaufsfläche
  • Fachmärkte: 1 Stellplatz pro 30-50 m² Verkaufsfläche
  • Shopping-Center: 1 Stellplatz pro 15-25 m² Verkaufsfläche

Gastronomie und Beherbergung

  • Restaurants: 1 Stellplatz pro 5-10 Sitzplätze
  • Hotels: 1 Stellplatz pro Zimmer plus zusätzliche Stellplätze für Veranstaltungen

Bildungseinrichtungen

  • Schulen: 1 Stellplatz pro 10-15 Schüler plus Stellplätze für Lehrer und Besucher
  • Hochschulen: 1 Stellplatz pro 3-5 Studenten plus Stellplätze für Mitarbeiter

Freizeit und Sport

  • Sportanlagen: 1 Stellplatz pro 10-20 m² Nutzfläche oder pro 5-10 Besucherplätze
  • Kinos und Theater: 1 Stellplatz pro 5-10 Sitzplätze

Gesundheitswesen

  • Krankenhäuser: 1 Stellplatz pro 1-2 Betten plus Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher
  • Arztpraxen: 1 Stellplatz pro 20-30 m² Praxisfläche
Diese Richtzahlen sind als allgemeine Anhaltspunkte zu verstehen und können je nach kommunaler Satzung variieren. Für genaue Angaben sollte die Stellplatzsatzung der jeweiligen Kommune in NRW herangezogen werden. Diese Satzungen sind meist auf den Webseiten der Städte und Gemeinden verfügbar oder können direkt bei den zuständigen Bauämtern erfragt werden.